Aufgrund der Regelungen des Grundsteuergesetzes ist immer derjenige für das gesamte Kalenderjahr steuerpflichtig, der zum 1. Januar eines Jahres Eigentümer war. Die weitere Bearbeitung und Festsetzung mittels Grundsteuermessbescheid durch das Finanzamt benötigt – abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation – in der Regel mehrere Wochen bis Monate.
Nach Erhalt der neuen Messbescheide erfolgt vom Markt zeitnah eine Neuberechnung. Der alte Eigentümer erhält dann die ggf. zu viel gezahlte Grundsteuer zurück bzw. wird vom neuen Eigentümer für zurückliegende Jahre die Grundsteuer nachverlangt.
Allerdings können Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag privatwirtschaftliche Regelungen treffen, um die Steuerlast unter Berücksichtigung des Verkaufszeitpunktes aufzuteilen.
Bitte teilen Sie uns dies im gegebenen Fall kurz gesondert mit.
Markt Marktschellenberg