Merkblatt zum Thema Heckenschnitt

1. Verkehrssicherheit

Es ist wichtig, Hecken, Sträucher oder ähnliches Pflanzenwerk richtig zu pflegen,

um die Verkehrssicherheit immer gewährleisten zu können. Diese dürfen nicht zu sehr in die Straße ragen um den Straßenverkehr nicht zu beeinträchtigen. Fahrzeuge und insbesondere Rettungsfahrzeuge aller Art, Feuerwehr, Müllabfuhr, Räum- und Säuberungsfahrzeuge müssen zu jeder Zeit durchfahren können.

2. Zeitraum für den Heckenschnitt

  • Der optimale Zeitpunkt zur Pflanzenpflege kann je nach Heckenart unterschiedlich sein, 
  • oftmals eignet sich der Februar sehr gut
  • Vom 1. März bis 30. September ist das radikale Absägen oder massive Kürzen von Hecken und Sträuchern, zum Schutz der Vogelbrut, verboten (§ 39 Abs. 5 BNatSchG)
  • Einfache Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt, vor allem, wenn sie der Verkehrssicherheit dienen.
  • Sollte Ihnen eine Hecke oder ähnliches auffallen, welche eine Beeinträchtigung darstellen könnte und sie kennen den Eigentümer, dann sprechen Sie diesen bitte freundlich darauf an. Sollte Ihnen der Eigentümer nicht bekannt sein, dann wenden Sie sich gerne an Fr. Angerer vom Ordnungsamt (Tel: 08650/9888-24, katharina.angerer@marktschellenberg.de), damit diese den Eigentümer informieren kann.

     

     

    Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob ihre Hecke den Anforderungen entspricht und beachten Sie diese Richtlinien, um sowohl den Vogelschutz als auch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten!

     

 

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