Verdacht auf Wolfsriss - Informationen für Nutztierhalter

Wolf

Wenn Sie ein möglicherweise durch einen Wolf getötetes Nutztier entdecken, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sichern Sie übrige Weidetiere und versorgen Sie verletzte Tiere.
  • Stellen Sie sicher, dass tote oder verletzte Tiere weder Kontakt zum eigenen Hund noch zu anderen Beutegreifern wie dem Fuchs haben. Eine eindeutige genetische Zuordnung ist bei einem zusätzlichen Genpool nur erschwert möglich.
  • Belassen Sie den/die Kadaver am Fundort und dokumentieren Sie die Situation mit Bildern.
  • Schützen Sie Kadaver und Fährtenabdrücke vor Witterung und anderen Tieren.
  • Melden Sie den Vorfall umgehend telefonisch an das Bayerische Landesamt für Umwelt (Telefon 09281 1800 4640 täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr) oder außerhalb der angegeben Zeiten an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Sie können den Vorfall auch zusätzlich an die Gemeindeverwaltung unter wolf@marktschellenberg.de melden; diese Meldung wird an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
  • Bildmaterial senden Sie unter Verwendung fachstelle-gb@lfu.bayern.de . Auch dieses können Sie zusätzlich an die Gemeindeverwaltung unter wolf@marktschellenberg.de übermitteln; dies wird an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
  • Vom Bayer. Bauernverband steht Frau Gabi Thanbichler als Wolfsbeauftragte zur Verfügung; Meldungen unter nandolino@t-online.de oder Mobilnr: 0160 7760499 .
  • Ausschließlich in Absprache mit dem Landesamt für Umwelt: Kadaver bei der Tierkörperbeseitigungsanlage zur Abholung mit dem Vermerk auf amtliche Sektion anmelden. Kadaver nicht vor Abstimmung mit dem Landesamt beseitigen! 

 

Das Landesamt für Umwelt organisiert alle weiteren Maßnahmen:

  • Besprechung der Situation und des Bildmaterials mit dem Eigentümer des Nutztiers.
  • Benachrichtigung des Ansprechpartners aus dem "Netzwerk Große Beutegreifer" (NGB).
  • Ein Mitglied der NGB führt die Erstdokumentation durch. Diese besteht aus: Spurensicherung vor Ort, gründliche äußerliche Untersuchung des Tierkörpers, gegebenenfalls Probenahme für genetische Untersuchungen.
  • Rücksprache mit Veterinäramt oder Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Veranlassung der Zweitdokumentation.
  • Veranlassung der Untersuchung genetischer Proben, wenn durch die Zweitdokumentation eine "Beteiligung Wolf" nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Abschließende Bewertung des Ereignisses.
  • Veranlassung einer Entschädigung aus dem Ausgleichfonds, wenn die Tötung des Nutztieres durch einen Wolf nachgewiesen wird oder Erst- und Zweitdokumentation deutliche Hinweise darauf geben.

 

Verdacht auf Wolf (Losung/Kot, Lautäußerung, Haare, Spuren)

 

Wenden Sie sich zur Meldung von potentieller Wolfslosung/Kot, Lautäußerungen, Wolfshaaren oder Wolfsspuren/Trittsiegel bitte an das Bayerischen Landesamt für Umwelt (fachstelle-gb@lfu.bayern.de).

Meldungen an die Gemeindeverwaltung unter wolf@marktschellenberg.de werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

 

Das Meldeformular finden Sie unter

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/hinweise_melden/doc/formular_meldung_wolf_luchs_baer.pdf

 

Jede Meldung ist wichtig, um ein umfassendes Monitoring des Wolfes in der Region zu erzielen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

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