Grundsteuerreform in Bayern Bayern startet mit Erinnerungsschreiben Jetzt noch schnell Grundsteuererklärung abgeben! Mit Ablauf des 2. Mai 2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Bisher haben rund 90 Prozent der hierzu verpflichteten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält ab dem 15. Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben. Das Erinnerungsschreiben verlängert die Abgabefrist nicht.
Alle Infos dazu finden Sie hier...Grundsteuererklärung Erinnerungsschreiben110 KB